Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb „AOK-Gesundheitsmeister“ (im Folgenden „Aktion“) akzeptiert der teilnehmende Verein die Teilnahmebedingungen.
§ 1 Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist die AOK Rheinland/Hamburg, Wanheimer Straße 72, 40468 Düsseldorf (im Folgenden „AOK R/H“ genannt).
§ 2 Teilnahme und Dauer
1. Teilnahmeberechtigt sind eingetragene Breitensportvereine (e. V.), die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der AOK Rheinland/Hamburg haben und Mannschaftssportarten anbieten. Die Teilnahme an der Aktion „AOK-Gesundheitsmeister“ ist ausschließlich Vereinen vorbehalten; Einzelpersonen sind nicht teilnahmeberechtigt.
Die Bewerbung zur Teilnahme erfolgt über das auf der Website (gesundheitsmeister.vigo.de ) bereitgestellte Online-Bewerbungsformular. Mit der Bewerbung sind vollständige und aktuelle Kontaktdaten des Vereins sowie einer verantwortlichen Ansprechperson anzugeben. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass eine Bewerbung nicht berücksichtigt wird.
Für die Saison 2026/2027 stehen maximal 40 Startplätze zur Verfügung. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (31.05.2026 – 23:59 Uhr) prüft die AOK Rheinland/Hamburg alle eingegangenen Bewerbungen und entscheidet über die Auswahl der teilnehmenden Vereine. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die ausgewählten Vereine werden anschließend spätestens bis zum 15.06.2026 per E-Mail über ihre Teilnahmezusage oder eine Absage informiert. Mit den qualifizierten Vereinen wird im Anschluss eine schriftliche Kooperationsvereinbarung geschlossen, in der die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien festgelegt werden.
2. Die Teilnahme ist kostenlos und vom Abschluss einer Versicherung der AOK R/H oder der Anmeldung eines Newsletters unabhängig.
3. Teilnehmende Vereine können an der Aktion im Aktionszeitraum vom 01.07.2026 von 00:01 Uhr bis 30.06.2027 23:59 Uhr einmalig teilnehmen. Verspätete Teilnahmen, gleich aus welchem Grund, können nicht berücksichtigt werden.
§ 3 Ausschluss von der Teilnahme
1. Von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen sind Mitarbeitende der AOK R/H und deren Angehörige sowie Mitarbeitende und Angehörige der mit der AOK R/H verbundenen Unternehmen .
2. Die AOK R/H behält sich das Recht vor, teilnehmende Vereine, die falsche Angaben im Rahmen der Aktion machen, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder Manipulationen vornehmen und/oder vornehmen lassen, von der Aktion auszuschließen. Die AOK R/H behält sich auch das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen kommt die Verweigerung eines bereits zugesagten Gewinns und auch eine Rückforderung des Gewinns in Betracht.
§ 4 Prämien
Die für die Aktion qualifizierten Sportvereine können Gesundheitsmaßnahmen umsetzen und damit Punkte sammeln. Für jede bis im Aktionszeitraum (01.07.2026-30.06.2027) erfolgreich durchgeführte und eingereichte Maßnahme werden 100, 200 oder 300 Punkte vergeben
(s. Menüpunkt „Maßnahmen“). Ein Punkt entspricht einem Euro.
Geldprämien
Abhängig von der Anzahl der im Aktionszeitraum gesammelten Punkte können sich teilnehmende Vereine leistungsbezogene Geldprämien von bis zu 2.500,00 EUR sichern.
Sachpreise
Zusätzlich werden erreichte Meilensteine im Punktekonto mit Sachpreisen honoriert. Die jeweilige Prämie wird einmalig beim Erreichen des entsprechenden Punktelevels vergeben:
ab 500 Punkte: 24 Trinkflaschen inkl. Träger
ab 1.000 Punkte: 10 Trainingsbälle
ab 1.500 Punkte: 20 Trainingsshirts
Herbstmeister 2026
Zum Ende des Kalenderjahres 2026 wird ein Herbstmeister ermittelt. Der bestplatzierte Verein erhält Tickets für ein ausgewähltes Spiel der Fußball- oder Handball-Bundesliga
(in Abstimmung mit der AOK R/H). Bei Punktegleichheit entscheidet das Losverfahren.
Saisonabschluss (Plätze 1–3)
Nach dem Ende des Aktionszeitraums werden die drei bestplatzierten Vereine für ihr Engagement im Bereich Gesundheit und Prävention ausgezeichnet. Sie erhalten eine Urkunde sowie einen Pokal für das Vereinsheim. Zusätzlich bekommen sie ein digitales AOK-Gesundheitsmeister-Siegel, das beispielsweise auf der Vereinswebsite, in E-Mails oder in der Vereinskommunikation verwendet werden kann.
Es besteht kein Anspruch auf die genaue Ausgestaltung der Gewinne. Nicht ausgewiesene Bestandteile müssen von den Gewinner-Vereinen selbstständig und auf eigene Kosten getragen werden, sofern die AOK R/H nicht ausdrücklich zustimmt, diese zu übernehmen.
§ 5 Durchführung und Abwicklung
1. Im Aktionszeitraum registriert sich der teilnehmende Verein für die Aktion und füllt das Teilnahmeformular vollständig (Pflichtfelder) aus. Die Teilnahme an der Aktion „AOK-Gesundheitsmeister“ erfolgt über eine individuelle Registrierung auf der Website gesundheitsmeister.vigo.de. Mit der Registrierung wird die anmeldende Person automatisch als administrativer Ansprechpartner (Admin) für den jeweiligen Verein hinterlegt. Der Admin ist berechtigt, im Namen des Vereins Nachweise einzureichen und Maßnahmen zur Punktevergabe zu melden. Die Anlage weiterer Nutzerkonten pro Verein ist nicht möglich.
Jeder Account ist eindeutig einem Verein zugeordnet. Eine Mehrfachzuordnung ist ausgeschlossen. Entsprechend können mit einem Account Punkte ausschließlich für den registrierten Verein gesammelt werden.
2. Die Durchführung und Einreichung von Maßnahmen ist je Maßnahme nur einmal pro Verein zulässig. Mehrfacheinreichungen derselben Maßnahme sind nicht möglich.
Die für die Punktevergabe erforderlichen Nachweise, Informationen und Unterlagen variieren je nach Maßnahme. Die jeweils gültigen Anforderungen sind auf den Detailseiten der einzelnen Maßnahmen (gesundheitsmeister.vigo.de) verbindlich beschrieben und vom teilnehmenden Verein einzuhalten.
Die eingereichten Nachweise werden durch die AOK Rheinland/Hamburg regelmäßig, in der Regel wöchentlich, geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung werden die entsprechenden Punkte dem Vereinskonto gutgeschrieben. Gleichzeitig erfolgt eine Aktualisierung des Vereinsrankings.
3. Sachpreise werden nach Erreichen des jeweiligen Punktelevels einmalig vergeben und auf dem Postweg an den Verein versendet. Die Auszahlung von Geldprämien erfolgt nach Abschluss des Aktionszeitraums. Hierzu nimmt die AOK Rheinland/Hamburg Kontakt mit den betreffenden Vereinen auf, um die erforderlichen Abwicklungsmodalitäten zu klären.
4. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung oder auf nachträgliche Änderung der Gewinne. Eine Abtretung oder der Weiterverkauf des Gewinns ist untersagt. Der Gewinn kann weder gegen andere Leistungen eingetauscht noch auf Dritte übertragen werden.
5. Der Herbstmeister-Verein sowie die drei Gesamtsieger werden per E-Mail, Telefon oder persönlich durch die AOK R/H benachrichtigt. Melden sich die Vereine nicht innerhalb der in der Benachrichtigung genannten Frist zurück und bestätigen gegenüber der AOK R/H die Annahme des Gewinns nicht, oder sind sie unter den angegebenen Kontaktdaten nicht erreichbar, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Gleiches gilt, wenn die Gewinner-Vereine es unterlassen, zur Gewinnübermittlung notwendige Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Die Gewinner-Vereine sind für die Richtigkeit der angegebenen Daten selbst verantwortlich. Der AOK R/H steht es frei, in diesem Fall neue Gewinner-Vereine zu ermitteln.
§ 6 Inhalte der Teilnehmenden
1. Vom Verein generierte und auf der Aktionsseite hochgeladenen Inhalte müssen mit geltendem Recht in Einklang stehen. Insbesondere dürfen die Inhalte weder pornografischen, rassistischen, politischen oder religiösen Inhalt besitzen noch Rechte Dritter (wie Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen.
2. Der teilnehmende Verein versichert ausdrücklich, dass dieser über alle Rechte an dem betreffenden Inhalt verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte daran besitzt, dieser frei von Rechten Dritter ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
3. Besteht der Verdacht, dass der teilnehmende Verein rechtswidrige Inhalte zur Teilnahme verwendet, behält sich die AOK R/H vor, den teilnehmenden Verein jederzeit von der Teilnahme auszuschließen und den betroffenen Inhalt zu löschen.
4. Der teilnehmende Verein räumt der AOK R/H an den auf der Aktionsseite hochgeladenen Inhalt die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte unentgeltlich ein. Dies umfasst insbesondere die Nutzung zur Durchführung der Aktion und zu Berichten hierüber in Presse und sonstigen Medien.
5. Bei einer Verletzung der von dem teilnehmenden Verein abgegebenen Rechte und Rechtmäßigkeitsgarantien, stellt der diese die AOK R/H von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der AOK R/H geltend machen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von der AOK R/H gegenüber dem teilnehmenden Verein bleiben unberührt.
§ 7 Vorbehalt der jederzeitigen Änderung oder Beendigung
1. Die AOK R/H behält sich vor, jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen die Teilnahmebedingungen zu ändern, insbesondere an veränderte rechtliche und/oder technische Verhältnisse anzupassen. Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online (gesundheitsmeister.vigo.de) abrufbar.
2. Die AOK R/H kann die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen ändern, aussetzen oder beenden, soweit dies aufgrund von Umständen erforderlich ist, die die AOK R/H nicht beeinflussen kann oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion gewährleistet werden kann. Falls eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines teilnehmenden Vereins verursacht wird, ist die AOK R/H berechtigt, von diesem Verein den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
§ 8 Haftung
Die AOK R/H haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bzw. seiner gesetzlichen Vertretenden, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die AOK R/H haftet dem Grunde nach für eigene, bzw. ihrer Vertretenden, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, auf deren Erfüllung die Teilnehmenden zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aktion regelmäßig vertrauen durften; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung der AOK R/H ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutzhinweis
Wir benötigen für die Teilnahme einige persönliche Angaben in den gekennzeichneten Feldern im Bewerbungsformular zur Aktion. Die Daten dienen der Kontaktaufnahme zur Durchführung der Aktion und Gewinnbenachrichtigung. Diese erfolgt per E-Mail, Telefon oder persönlich durch die AOK-Mitarbeitenden. Das Geburtsdatum benötigen wir, weil eine Teilnahme an der Aktion erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist. Wir verarbeiten die Daten ausschließlich für die Teilnahme an der Aktion sowie dessen Abwicklung und löschen die Daten danach. Empfangende der Daten können von uns beauftragte Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister) sein. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu euren Rechten findet ihr unter aok.de/rh/datenschutzrechte . Bei Fragen wendet euch gerne an die AOK Rheinland/Hamburg, Wanheimer Str. 72, 40468 Düsseldorf, oder unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@rh.aok.de.
§ 10 Einverständniserklärung
1. Mit der Teilnahme erklärt sich der teilnehmende Verein damit einverstanden, dass der Name des Vereins im Falle des Gewinns durch die AOK R/H veröffentlicht wird. Dieses Einverständnis kann der teilnehmende Verein jederzeit und auch für die Zukunft per E-Mail an aok@rh.aok.de widerrufen.
Der teilnehmende Verein erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bei der Umsetzung von Maßnahmen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Die AOK R/H darf im Rahmen der Aktion Videoaufnahmen und Fotografien („Aufnahmen“) anfertigen oder anfertigen lassen oder durch Dritte verwenden lassen. Der teilnehmende Verein willigt ausdrücklich ein, dass die ihn zeigenden Aufnahmen in unveränderter Form durch den Auftraggeber sowie durch sonstige Dritte, in allen Medien ohne jede Beschränkung des sachlichen, inhaltlichen, räumlichen, zeitlichen und sonstigen Verwendungsbereichs für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke, insbesondere zu geschäftlichen, werblichen oder redaktionellen Zwecken veröffentlicht, gespeichert, gesendet, vervielfältigt, verbreitet, zum Abruf bereitgestellt, gesendet oder sonst wiedergegeben werden dürfen. Die AOK R/H ist insbesondere berechtigt, die Aufnahmen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen und auch anders als in der Originalfassung zu verwenden, also etwa in Ausschnitten, Montagen, Retuschen, foto- und computertechnisch verfremdet oder sonst wie bearbeitet. Der teilnehmende Verein erklärt sich damit einverstanden, dass die Aufnahmen für die genannten Zwecke im Sinne der DSGVO verarbeitet werden dürfen. Hierfür können die Rechte nach Art. 15 - 21 DSGVO gegenüber der AOK R/H geltend gemacht werden. Nutzenden ist bewusst, dass die Aufnahmen insbesondere durch das Internet weltweite Verbreitung erlangen und die Aufnahmen in Suchmaschinen gefunden werden können sowie Dritte die Aufnahmen ansehen, herunterladen, bearbeiten oder vervielfältigen können. Sollten Vereine damit nicht einverstanden sein oder ihr Einverständnis widerrufen, verfällt der Gewinn ersatzlos. Die AOK R/H behält sich das Recht vor, daraus resultierende Kosten gegenüber dem teilnehmenden Verein geltend zu machen.
§ 11 Sonstiges
1. Mit der Teilnahme an der Aktion „AOK-Gesundheitsmeister“ und der Inanspruchnahme von Gewinnen können zusätzliche Kosten entstehen, die nicht Bestandteil der ausgelobten Prämien sind. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind vom teilnehmenden Verein selbst zu tragen. Dies gilt insbesondere für Gewinne in Form von Erlebnisleistungen, wie beispielsweise Tickets für ein Spiel der Fußball- oder Handball-Bundesliga. In diesem Zusammenhang anfallende Kosten – insbesondere für An- und Abreise, Verpflegung, Unterkunft oder sonstige persönliche Ausgaben – werden nicht von der AOK R/H übernommen. Ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten besteht nicht.
2. Die AOK R/H gibt keinerlei Garantien oder Zusagen im Hinblick auf die Art, Qualität oder Eignung des Gewinns. Die AOK R/H haftet nicht für die Folgen einer Änderung des Veranstaltungsorts, des Zeitpunkts oder einer Absage von Events.
3. Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok oder Youtube und wird in keiner Weise von Social Media Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den teilnehmenden Vereinen bereitgestellten Informationen ist die AOK R/H.
5. Diese Teilnahmebedingungen einschließlich der Aktionsmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragen.
7. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Bei Fragen oder Anmerkungen zur Aktion kann sich die teilnehmende Person per E-Mail an breitensport@rh.aok.de wenden.